Steuerinformationen für Oktober 2017

Bei der umsatzsteuerlichen Abwicklung der Bauträger-Altfälle ist weiterhin kein Ende in Sicht. Zwar hat das Bundesfinanzministerium in einem taufrischen Schreiben die Sichtweise des Bundesfinanzhofs im Kern bestätigt. Da aber einige Fragen offengeblieben sind, wird es wohl schon bald wieder Neuigkeiten geben.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Der Bundesfinanzhof hat den Meinungsstreit bei den Finanzgerichten zum Abzug von Scheidungskosten beendet. Allerdings zum Leidwesen der Steuerpflichtigen, denn Scheidungskosten wirken sich ab dem Veranlagungszeitraum 2013 nicht mehr steuermindernd aus.
  • Bereits 2014 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kreditinstitute keine Bearbeitungsgebühren für die Vergabe von Darlehen erheben dürfen. Diese Rechtsprechung betraf jedoch „nur“ Verbraucher. Nun hat das Gericht nachgelegt und klargestellt, dass dieses Verbot auch für Unternehmerkredite gilt.
  • Bezuschusst der Arbeitgeber Beiträge seines Arbeitnehmers zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung, kann es sich um begünstigten Sachlohn handeln. Solche Sachbezüge bleiben außer Ansatz, wenn sie die monatliche Grenze von 44 EUR nicht überschritten haben. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern muss aber noch vom Bundes­finanzhof bestätigt werden.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2017. Viel Spaß beim Lesen!