Rund zwei Monate vor der Bundestagswahl ist der Steuergesetzgeber noch einmal aktiv geworden und hat zwei interessante Gesetze verabschiedet. Hierin geht es u. a. um die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter und um die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Ein häusliches Arbeitszimmer setzt zwar voraus, dass der jeweilige Raum nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist es aber unerheblich, ob ein Arbeitszimmer für die Tätigkeit auch erforderlich ist.
- Die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer für ein Geschenk an Geschäftsfreunde unterliegt als weiteres Geschenk dem Abzugsverbot. Dies gilt, soweit der Wert des Geschenks zusammen mit der Pauschalsteuer den Betrag von 35 EUR übersteigt. Mit dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs dürfte die Pauschalierungsmöglichkeit weiter an Attraktivität eingebüßt haben.
- Der Bundesfinanzhof hat das gewinnneutrale Ausscheiden aus einer Personengesellschaft erleichtert. Danach sind die stillen Reserven nicht aufzudecken, wenn ein Gesellschafter gegen Sachwertabfindung ausscheidet und diese Abfindung in der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter besteht.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2017. Viel Spaß beim Lesen!