Die Bundesregierung hat derzeit einige steuerliche Gesetzgebungsvorhaben in der „Pipeline“. Zu nennen ist insbesondere das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, wodurch u. a. die elektronische Kommunikation ausgebaut werden soll. Ferner soll der Mietwohnungsneubau steuerlich gefördert werden. Da in Ballungsgebieten oft bezahlbare Wohnungen fehlen, möchte die Bundesregierung hier durch Sonderabschreibungen Anreize für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen schaffen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften ist bereits in Kraft. Besonders praxisrelevant ist hier die Anpassung von Bewertungsparametern für Pensionsrückstellungen, wodurch der anhaltenden Niedrigzinssituation Rechnung getragen wird.
- Setzen Unternehmer für ihre Kassenführung noch EDV-Registrierkassen ohne Einzelaufzeichnungen und ohne Datenexportmöglichkeit ein, dann müssen sie bald eine Neuanschaffung tätigen. Denn diese alten Registrierkassen werden von der Finanzverwaltung nur noch bis zum 31.12.2016 akzeptiert.
- Durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs dürfte eine gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft künftig einfacher zu erreichen sein. Denn nach der neuen Sichtweise muss die Gesellschaft nicht mehr zwingend beendet werden.
- Nach neuer Verwaltungsmeinung ist ein Blockheizkraftwerk (BHKW) kein selbstständiges bewegliches Wirtschaftsgut mehr, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. Da die steuerlichen Rahmenbedingungen hierdurch schlechter werden, hatte die Verwaltung bereits im vergangenen Jahr eine Übergangsregel geschaffen, die nun für in 2013 oder 2014 gebildete Investitionsabzugsbeträge erweitert wurde.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2016. Viel Spaß beim Lesen!